Freiwillige Feuerwehr Baar Schwaben
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Verein und Aktive Wehr sind nicht das selbe.
Ein 2 Mann Team

In der Öffentlichkeit wirkt der Feuerwehrverein und die freiwillige Feuerwehr oft wie eines. Das ist gut, denn es zeigt wie eng verzahnt beide zusammenarbeiten. Aber es sorgt auch manchmal zu Missverständnissen in der Bevölkerung und teilweise auch bei den eigenen Mitgliedern.
Im Bereich Verein gibt es bereits einen Artikel der den Feuerwehrverein näher beleuchtet. In diesem hier sehen wir uns die aktive Seite, die Freiwillige Feuerwehr genauer an.

Das sagt der Gesetzgeber

5.2.2 Die rechtliche Trennung zwischen der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr und dem privatrechtlichen Feuerwehrverein bedeutet auch, dass zwischen Vereinsmitgliedschaft und Zugehörigkeit zur öffentlichen Einrichtung unterschieden werden muss. Die Aufnahme in den Feuerwehrverein erfolgt auf Antrag durch das satzungsmäßig festgelegte Vereinsorgan und ist streng von der Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr zu unterscheiden, über die der Kommandant zu entscheiden hat. Die Feuerwehrdienstleistenden haben die sich aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergebenden Rechte und Pflichten unabhängig von ihren Rechten und Pflichten als Vereinsmitglieder.  

Eine gemeindliche Einrichtung

Jede Gemeinde in Bayern ist zu Brandschutz und technischer Hilfeleistung verpflichtet. Dazu gibt es klare gesetzliche Vorgaben durch das Bayerischen Feuerwehrgesetz.
Die Gemeinde müsste also ausreichend Personal vorhalten um diesen Verpflichtungen nachzukommen. Das würde die meisten Gemeinden natürlich finanziell überfordern. Daher wird der Brandschutz in Bayern überwiegend durch freiwillige Feuerwehren sichergestellt. (Eine weitere Möglichkeiten wären Pflichtfeuerwehren, aber auf die wir hier nicht eingehen.)
Dennoch bleibt auch bei einer Freiwilligen Feuerwehr die Gemeinde für den Brandschutz verantwortlich. Im vergleich zu einer Berufsfeuerwehr haben sich aber Menschen bereit erklärt die Arbeitsleistung im Ehrenamt zu erbringen. 
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